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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Unterkunftsleistungen durch Ötztal Tourismus, für die Vermittlung oder Buchung von Beförderungsleistungen bzw. anderen Reiseleistungen durch Ötztal Tourismus sowie den Erwerb von Gästekarten oder Waren durch Ötztal Tourismus, die über die Websites von Ötztal Tourismus (z.B. oetztal.com, soelden.com, gurgl.com, oetz.com,…) durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt werden.

01. Kontaktdaten, Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

Ötztal Tourismus
Geschäftsführer: Mag. Oliver Schwarz
Achweg 5
6450 Sölden
Österreich
E-Mail: info@oetztal.com
Telefon: +43 (0) 57200 200
UID: ATU62206277
GISA-Zahl: 33193717

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen von Ötztal Tourismus!

Ötztal Tourismus und die Betriebe im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus bieten ein breites Spektrum an Freizeit-/Urlaubsdienstleistungen für „Gäste“ (Touristen und Einheimische gleichermaßen) an.

Als Tourismusverband iSd Tiroler Tourismusgesetzes 2006 und als Reisebüro iSd Gewerbeordnung vermittelt Ötztal Tourismus einerseits Unterkunfts- und sonstige Reiseleistungen von Rechtsträgern im Verbandsgebiet an „Gäste“ (Einheimische und Reisende gleichermaßen). Unter Umständen werden hierbei auch verbundene Reiseleistungen vermittelt. Andererseits organisiert und vertreibt Ötztal Tourismus auch im eigenen Namen diverse Reiseleistungen sowie Gästekarten, womit deren (rechtmäßige) Inhaber berechtigt sind, verschiedene Leistungen bei „Leistungspartnern“ (Seilbahnen, Museum etc) vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen; der Vertrieb dieser Reiseleistungen oder der Gästekarten erfolgt vor Ort oder über das Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ und „Gästekarten“ von Ötztal Tourismus.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung bzw Vermittlung von Leistungen durch/bei Ötztal Tourismus nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erfolgt. Die AGB gelten in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des rechtsgeschäftlichen Kontakts. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.

Um die jeweils anwendbaren Bestimmungen – in Anbetracht unseres breiten Leistungsangebotes – möglichst verständlich zu halten, werden neben den allgemeinen Bestimmungen in diesem Abschnitt I die Rechte und Pflichten zu nachfolgenden Leistungen getrennt dargestellt:

  • Vermittlung von Unterkunftsleistungen - Abschnitt II
  • Vermittlung oder Buchung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) - Abschnitt III
  • Erwerb von Gästekarten oder Waren - Abschnitt IV

Neben diesen AGB kommen teilweise auch die AGBH 2006 und/oder die AGB der Rechtsträger, mit denen ein Vertrag vermittelt wird („Leistungspartner“) und/oder die Nutzungsbedingungen für bestimmte Leistungen, zur Anwendung. Siehe dazu jeweils in Abschnitt II und Abschnitt III.

 

02. Gäste

Die Waren und Dienstleistungen des Ötztal Tourismus richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen (Touristen, Geschäftsreisende und Einheimische gleichermaßen, nachfolgend gemeinsam als „Gast“ oder „Gäste“ bezeichnet).

 

03. Verbraucher-Widerrufsrecht

Bei den durch Ötztal Tourismus vermittelten Reiseleistungen (Abschnitt II und Abschnitt III) sowie bei Buchung von durch Ötztal Tourismus selbst angebotenen Reiseleistungen (Abschnitt III, Punkt 2.2) besteht kein Widerrufsrecht nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Der „Widerruf“ wird teils auch inhaltsgleich als „Rücktritt“ bezeichnet.

Zum Widerrufsrecht für Verbraucher beim Erwerb von Gästekarten oder Waren über das Online-Buchungssystem siehe Abschnitt IV, Punkt 3.

 

04. Vertragspartner, Haftung und Haftungsausschluss

Im Regelfall tritt Ötztal Tourismus nur als Vermittler von Reiseleistungen auf. Nur im Anwendungsbereich von Abschnitt IV sowie von Abschnitt III, Punkt 2.2 werden Reiseleistungen im Namen und auf Rechnung von Ötztal Tourismus erbracht. Ötztal Tourismus ist bei der Vermittlung von Reiseleistungen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen verantwortlich. Es haftet hier (nur) jeder Leistungserbringer für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung. Ötztal Tourismus haftet hier nur für die ordnungsgemäße Abwicklung der Reservierung. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.

Ötztal Tourismus übernimmt (auch wenn im Einzelfall Leistungen unmittelbar durch Ötztal Tourismus angeboten werden – siehe Abschnitt III, Punkt 2.2) keine Haftung für leicht fahrlässig durch Ötztal Tourismus oder diesem zurechenbare Gehilfen verursachte Schäden oder Folgeschäden (inklusive entgangenem Gewinn). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung überlassenen Sachen oder für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes ausgeführt wird, sind sämtliche Beherberger oder Leistungspartner, die ihre Dienstleistungen auf den Plattformen von Ötztal Tourismus anbieten, Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw des § 4a Abs 1 Z 2 FAGG. Dies gilt gemäß § 1 Abs 2 KSchG auch für Ötztal Tourismus selbst.

 

05. Ranking und Bewertungen

Die Reihenfolge der Suchergebnisse auf den Plattformen von Ötztal Tourismus wird zufällig und automatisch (wechselnd) festgelegt, wobei aber örtlich nähergelegene Angebote und Eigenprodukte von Ötztal Tourismus vorgereiht werden (so werden zB bei einer Suchanfrage über www.gurgl.com Angebote im Bereich Gurgl vorgereiht).

Die auf den Plattformen eingebetteten Bewertungen werden durch die TrustYou GmbH auf Basis einer Zusammenfassung der Bewertungen aus dem Internet eingebettet. Dabei werden von einem Algorithmus im Internet abrufbare Daten in eine Übersicht umgewandelt, weshalb es sich hierbei nicht um eine Verbraucherbewertung handelt. Es liegen hier keine wortwörtlichen Zitate oder Bewertungen von Gästen vor, sondern ein Werk der analytischen und semantischen Technologie der TrustYou GmbH. Alle eingebetteten Inhalte, Bewertungen, Texte und Datenpunkte wurden von der TrustYou GmbH geschrieben. Die TrustYou GmbH sammelt Bewertungen aus renommierten globalen Quellen, um Zusammenfassungen zu entwickeln, die Reisenden einen detaillierten Überblick über Hotelanlagen weltweit bieten. Alle Quellen von Gästebewertungen, die der Analyse zugrunde liegen, haben nach Angaben der TrustYou GmbH Schritte unternommen, um eine Verifizierungsebene gegen betrügerische Inhalte zu gewährleisten.

Sofern in Bezug auf bestimmte Dienstleistungsangebote echte Verbraucherbewertungen dargestellt werden (diesfalls ist kein Hinweis auf TrustYou enthalten), wird durch Ötztal Tourismus mit angemessenen Mitteln sichergestellt, dass nur Verbraucher, die tatsächlich die jeweiligen Dienstleistungen konsumiert haben, eine Bewertung beisteuern können. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass nur verifizierte Verbraucher Zugang zur Bewertungsmöglichkeit erhalten.

 

06. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Unterkunfts- und Reiseleistungen, der Nutzung des Online-Buchungssystems, mit etwaiger Korrespondenz sowie mit Bestellungen über das Online-Buchungssystem erfolgen verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Details dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung (https://www.oetztal.com/datenschutzrichtlinien) von Ötztal Tourismus.

 

07. Kommunikations- und Vertragssprache, Anwendbares Recht, Schlichtung

Die Kommunikation und der Vertragsabschluss (Vertragssprache) erfolgen, je nach Wahl durch den Gast vor dem Absenden der Bestellung, auf Deutsch oder Englisch. Dieses Vertragsverhältnis und sämtliche daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen dem materiellen österreichischen Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Staates bieten, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Wenn mit einem Verbraucher (Gast) in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (https://www.verbraucherschlichtung.at) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Ötztal Tourismus nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil.

Sollten einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages (einschließlich dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

01. Geltungsbereich dieses Abschnitts

Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I – für die Vermittlung von Unterkunftsleistungen durch Ötztal Tourismus, sohin für solche, die über das Online-Buchungssystem durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, mündlich oder telefonisch) durchgeführt werden. Für den Fall der Buchung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) über Vermittlung von Ötztal Tourismus kommt Abschnitt III zur Anwendung.

 

02. Vertragsverhältnis zwischen Ötztal Tourismus und dem Gast (Ötztal Tourismus als Vermittler)

Ötztal Tourismus bietet dem Gast die Möglichkeit, durch Vermittlung über die Plattformen und Mitarbeiter von Ötztal Tourismus Unterkunftsleistungen (inkl. Nebenleistungen) Dritter („Beherberger“) zu buchen. Auf diese Weise kann der Gast mit diversen Beherbergern einen Vertrag über die Unterbringung von Personen (Unterkunftsleistung) abschließen.

In diesem Zusammenhang bietet Ötztal Tourismus in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und Ötztal Tourismus lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) – sofern nicht eine verbundene Reiseleistung vorliegt (zur diesfalls partiellen Anwendbarkeit des PRG siehe unter Punkt 4 in diesem Abschnitt) – keine Anwendung finden. Auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen auf den Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung.

 

03. Vertragsverhältnis zwischen dem Beherberger und dem Gast

03.1. Zustandekommen des Reisevertrages - Allgemeines
Durch Ötztal Tourismus werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Unterkunftsleistungen (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des Beherbergers bzw von Ötztal Tourismus zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Beherberger das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch Ötztal Tourismus im Namen des Beherbergers zustande.

Bei der Vermittlung von Unterkunftsleistungen wird Ötztal Tourismus als Erklärungsbote im Auftrag des Gastes tätig und Willenserklärungen werden an den betreffenden Beherberger weitergegeben.

Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Bestellende hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).

Haustiere dürfen in die Unterkünfte nur mitgebracht werden, wenn dies der jeweilige Beherberger erlaubt; es sollte dies unbedingt im Vorhinein unmittelbar abgeklärt werden. Allenfalls fallen hier (im ausgewiesenen Preis nicht inkludierte) optionale Kosten an.

 

03.2. Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters von Ötztal Tourismus
Im Online-Buchungscenter von Ötztal Tourismus für „Unterkünfte“ (abrufbar unter www.oetztal.com/buchen) werden basierend auf den Angaben des Gastes (zB Reisezeitraum) die Beherberger, die wesentlichen Merkmale der angebotenen Unterkunftsleistungen (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des Beherbergers bzw von Ötztal Tourismus zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen.

Der Gast kann die im Online-Buchungscenter präsentierten Dienstleistungen individualisieren und durch Anklicken des Buttons „Auswählen“ auswählen und mit dem Button „jetzt buchen“ dem Warenkorb hinzufügen. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.

Um im Buchungsvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten Ötztal Tourismus wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Nach Angabe der Zahlungsdaten hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung, das Standardinformationsblatt sowie auch die AGBH 2006 gelesen und akzeptiert hat.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Buchung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche(n) Dienstleistung(en). An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.

Die Annahme des Vertragsangebotes durch den Beherberger (oder durch Ötztal Tourismus im Namen des Beherbergers) erfolgt im Regelfall durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Übermittlung der Reiseunterlagen, worüber der Gast ebenso informiert wird.

Der Vertragstext wird durch Ötztal Tourismus oder den Beherberger nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie neuerlich die jeweils geltenden AGB, womit die we-sentlichen Vertragsbestandteile den Gästen bereitgestellt werden. Ötztal Tourismus empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.

 

03.3. Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)
Sofern in der Individualvereinbarung oder in den vorliegenden AGB nicht Abweichendes vereinbart wird (etwa abweichende Storno- oder Zahlungsbedingungen), sind auf den zwischen dem Gast und dem Beherberger zustande kommenden Reisevertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) anwendbar. Diese werden im Buchungsvorgang gesondert verlinkt und sind ständig unter https://www.oetztal.com/de/winter/unser-online-buchungscenter/suchen-und-buchen-unterkuenfte/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html abrufbar.

Damit wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherberger durch die Individualvereinbarung, die vorliegenden AGB und die AGBH 2006 determiniert. Bei inhaltlichen Abweichungen geht dabei die Individualvereinbarung den sonstigen Vertragsbestandteilen vor und die vorliegenden AGB genießen Vorrang vor den AGBH 2006.

 

04. Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen / keine Pauschalreisen

Ötztal Tourismus veranstaltet oder vermittelt keine Pauschalreisen im Sinne des PRG. Der Gast kann stets nur einzelne Reiseleistungen aufgrund eines eigenständig vermittelten Vertrages buchen. Aufgrund der flexiblen Buchungsmöglichkeit für den Gast hat dieser es aber in der Hand, über Vermittlung durch Ötztal Tourismus verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 2 Abs 5 PRG zu buchen (zB bei getrennter Auswahl und Bezahlung verschiedener Reiseleistungen im Zuge eines einzigen Kontaktes mit Ötztal Tourismus).

Bei der Buchung verbundener Reiseleistungen kann der Gast keine Rechte in Anspruch nehmen, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten. Es haftet hier jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung. Ötztal Tourismus ist nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Dem Gast steht der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung zu; Ötztal Tourismus hat als Vermittler von verbundenen Reiseleistungen eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen und die Reiseleistungsausübungsberechtigung wurde zur GISA-Zahl 33193717 in das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) eingetragen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Ötztal Tourismus und zur Insolvenzabsicherung stehen unter https://www.gisa.gv.at/abfrage zur Verfügung.

Ergänzend zu dieser Information wird dem Gast schon im Zuge der ersten Buchung jeweils ein Standardinformationsblatt gemäß Anhang II des PRG zur Verfügung gestellt.

 

05. Preise

Die zu den Unterkunftsleistungen jeweils angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt), jedoch exklusive sonstiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen, jedoch exklusive Ortstaxen.

Optionale Kosten für Zusatzleistungen (zB für Wellnessbehandlungen, Haustiere [sofern erlaubt]) werden nicht im Gesamtpreis übernommen. Die jeweiligen Zusatzleistungen und deren Kosten werden entweder in der Leistungsbeschreibung beschrieben oder sind mit dem Beherberger abzuklären.

Etwaige Bankspesen sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Gastes.

 

06. Zahlung

Sobald der Vertrag zwischen Gast und Beherberger durch Bestätigung durch Ötztal Tourismus zustande gekommen ist, gelten - sofern sich nicht aus der Individualvereinbarung anderes ergibt - nachstehende Zahlungsbestimmungen:

Innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Buchung ist die Anzahlung in der Höhe von 30 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Buchung (exklusive Ortstaxe) zur Zahlung fällig. Zahlstelle für diese Anzahlung ist der jeweilige Beherberger (= Vertragspartner des Gastes). Der restliche Reisepreis zuzüglich Ortstaxe ist vom Gast direkt beim Beherberger zu bezahlen.

Grundsätzlich stehen diverse Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Zahlung per Kreditkarte, Sofortzahlung, Zahlung auf Rechnung, Zahlung vor Ort, etc. Die jeweils anwendbaren Zahlungsmöglichkeiten werden individuell durch den Beherberger festgelegt und im Buchungsvorgang angezeigt („Zahlungsinformation“). Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden.

Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Tagen vor Anreise wird:

  • sofern nur Banküberweisung akzeptiert wird, die Buchung ohne Anzahlung abgeschlossen;
  • sofern Kreditkarte akzeptiert wird, die Buchung mit Kreditkartenabbuchung durch den Beherberger abgeschlossen;
  • sofern eine elektronische Zahlung akzeptiert wird, die Bezahlung nach Abschluss der Buchung durch den Gast unmittelbar bewerkstelligt.

Abgesehen davon können die Zahlungskonditionen auch individuell festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.

 

07. Mitteilungen des Gastes

Mitteilungen des Gastes über Änderungen und Stornierungen können ausschließlich gegenüber dem Beherberger, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, abgegeben werden. Ötztal Tourismus übernimmt nach Vertragsabschluss zwischen dem Gast und dem Beherberger keine Haftung für die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen etc zwischen dem Gast und dem Beherberger.

 

08. Unterkunftskategorien und Unterkunftsinformationen

08.1. Unterkunftsklassifizierung
Die Hotelklassifizierung (Anzahl der Sterne) bzw die Klassifizierung der Privatzimmervermietungen (Anzahl der „Edelweiß“) beruht auf einer Prüfung der Unterkunft durch den Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (Prüfung der Sterne) oder des Privatzimmerverbandes (Prüfung der Edelweiß).

08.2. Zusätzliche Unterkunftsinformationen
Die zusätzlichen Unterkunftsinformationen beruhen auf den eigenen Angaben des Beherbergers. Ötztal Tourismus übernimmt keine Gewähr für diese Angaben.

 

09. Widerrufsrechte, Vertragsauflösung, Stornobedingungen

Für die von Ötztal Tourismus vermittelten Unterkunftsleistungen besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, hat der Beherberger das Recht, den vermittelten Reisevertrag bis spätestens 61 Tage vor Anreise aus sachlich gerechtfertigten Gründen (vgl Punkt 6.2 der AGBH 2006) durch einseitige Erklärung aufzulösen. Außerdem kann der Beherberger den vermittelten Reisevertrag binnen 3 Werktagen ab Abschluss durch einseitige Erklärung auflösen, wenn aufgrund eines offensichtlichen Preiswartungsfehlers ein weiteres Festhalten am Vertrag für ihn nicht zulässig ist.

Mangels abweichender Vereinbarung wird in Abweichung von Punkt 5.5 und 5.6 der AGBH 2006 für den Fall des Rücktritts durch den Gast nachstehendes vereinbart:

Bis spätestens 61 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Reisevertrag ohne Einhaltung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden.

Erfolgt eine Buchung einer Unterkunftsleistung über das Online-Buchungscenter für Unterkünfte von Ötztal Tourismus, so kann die Buchung durch den Gast binnen 48 Stunden ab Eingang der Buchung bei Ötztal Tourismus kostenfrei storniert werden, wenn die Stornierungserklärung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt beim Beherberger einlangt.

Ansonsten ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis zum 61. Tag vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren;
  • ab dem 60. Tag bis zum 30. Tag vor dem Ankunftstag: 50 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • ab dem 29. Tag bis zum 7. Tag vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • ab dem 6. Tag vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Storniert der Gast die Buchung (innerhalb von 60 Tagen vor Anreise), ist bei von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseverträgen der Beherberger berechtigt, die Anzahlung für die Unterkunft einzubehalten und ist der Gast verpflichtet, die restliche Stornogebühr lt. obiger Aufstellung zu bezahlen.

Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.

 

10. Reiseversicherung

Ötztal Tourismus bietet selbst keine Reiseversicherung an. Ötztal Tourismus empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.

Es besteht die Möglichkeit, im Zuge der Buchung über das Online-Buchungscenter von Ötztal Tourismus für „Unterkünfte“ eine Reiseversicherung bei einer externen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Hierfür werden die Daten des Gastes an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und die Buchungsunterlagen werden sodann unmittelbar von der Versicherungsgesellschaft an den Gast versandt.

01. Geltungsbereich dieses Abschnitts

Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I – für die Vermittlung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) durch Ötztal Tourismus sowie für die Buchung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) bei Ötztal Tourismus. Dieser Abschnitt gilt sowohl für Vermittlungen/Buchungen, die über das Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, mündlich oder telefonisch) durchgeführt werden. Für den Fall der Buchung von Unterkunftsleistungen über Vermittlung von Ötztal Tourismus kommt Abschnitt II zur Anwendung. Für den Fall des Erwerbs von Gästekarten oder Waren bei Ötztal Tourismus kommt Abschnitt IV zur Anwendung.

 

02. Vertragsverhältnis zwischen Ötztal Tourismus und dem Gast

02.1. Ötztal Tourismus als Vermittler
Ötztal Tourismus bietet dem Gast die Möglichkeit, durch Vermittlung über die Plattformen und Mitarbeiter von Ötztal Tourismus Beförderungsleistungen bzw andere Reiseleistungen („Erlebnisse“) Dritter („Leistungspartner“) zu buchen. Auf diese Weise kann der Gast mit diversen Leistungspartnern einen Vertrag über die Beförderung einer Person (Beförderungsleistung) oder einen Vertrag über andere touristische Leistungen (sonstige Freizeitdienstleistungen oder „Erlebnisse“) abschließen.

In diesem Zusammenhang bietet Ötztal Tourismus in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und Ötztal Tourismus lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) – sofern nicht eine verbundene Reiseleistung vorliegt (zur diesfalls partiellen Anwendbarkeit des PRG siehe unter Punkt 4 in diesem Abschnitt) – keine Anwendung finden. Auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen auf den Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung.

 

02.2. Ötztal Tourismus als Veranstalter
Nur in einzelnen Fällen sind im Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ auch Leistungen buchbar, welche durch Ötztal Tourismus selbst (nicht durch externe „Leistungspartner“) angeboten werden. In diesen Fällen erfolgt keine Vermittlung, sondern es wird unmittelbar der Vertrag über die Reiseleistung zwischen Gast und Ötztal Tourismus abgeschlossen. Es wird diesfalls für den Gast klar ersichtlich dargestellt, dass die Leistungen durch Ötztal Tourismus veranstaltet werden.

Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen dieses Abschnittes sinngemäß, wobei hier Ötztal Tourismus die Rolle des „Leistungspartners“ einnimmt. Zur beschränkten Haftung von Ötztal Tourismus siehe oben Abschnitt I, Punkt 4.

 

03. Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungspartner und dem Gast

03.1. Zustandekommen des Reisevertrages - Allgemeines
Durch Ötztal Tourismus werden der Leistungspartner, die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reiseleistung (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des Leistungspartners bzw von Ötztal Tourismus zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Leistungspartner das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch Ötztal Tourismus im Namen des Leistungspartners zustande.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen wird Ötztal Tourismus als Erklärungsbote im Auftrag des Gastes tätig und Willenserklärungen werden an den betreffenden Leistungspartner weitergegeben.

Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Bestellende hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).

 

03.2. Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters für „Erlebnisse“ von Ötztal Tourismus
Im Online-Buchungscenter von Ötztal Tourismus für „Erlebnisse“ (abrufbar unter www.oetztal.com/erlebnisse) werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reiseleistung (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des Leistungspartners bzw von Ötztal Tourismus zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen.

Der Gast kann die im Online-Buchungscenter präsentierten Dienstleistungen individualisieren und durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ auswählen. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.

Im Buchungsschritt „Ihre Daten“ kann der Gast seine Daten angeben (Teilschritt „Ihre Daten“). Um im Bestellvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten Ötztal Tourismus wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Außerdem kann der Gast fallweise wählen, ob die Leistung als Ticket (Buchungsbestätigung mit QR-Code) ausgegeben oder auf eine zum Leistungserfüllungszeitraum aktive Gästekarte aufgeladen werden soll (Angabe der Kartennummer verpflichtend; teilweise sind weitere Angaben erforderlich und es erfolgt eine automatische Prüfung der Verfügbarkeit und Berechtigung).

In weiterer Folge kann die gewünschte Zahlungs- und Versandart ausgewählt werden (Teilschritt „Ihre Zahlung“). Abschließend im Buchungsschritt „Ihre Daten“ hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung, das Standardinformationsblatt sowie auch allfällige AGB des anbietenden Leistungspartners betreffend die gebuchten Dienstleistungen gelesen und akzeptiert hat.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Buchung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche(n) Dienstleistung(en). An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.

Nach Absolvierung des Zahlungsvorganges wird im nächsten Buchungsschritt „Bestätigung“ die Bestellung von Ötztal Tourismus durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail (zum Teil inkl. eines digitalen Tickets, siehe unten) an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Diese Bestellbestätigung dient der Information des Gastes, dass die Bestellung beim anbietenden Leistungspartner eingegangen ist und enthält alle wichtigen Informationen zur gebuchten Leistung sowie zum Teil bereits das Ticket zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistung.

Der Vertragstext wird durch Ötztal Tourismus oder den Leistungspartner nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie neuerlich die jeweils geltenden AGB, womit die wesentlichen Vertragsbestandteile den Gästen bereitgestellt werden. Ötztal Tourismus empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.

 

03.3. Buchungsschritte bei Buchung über den „digitalen Reisebegleiter“
Die Buchung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen kann auch über den „digitalen Reisebegleiter“ (Registrierung zwingend erforderlich) erfolgen. Der Buchungsablauf entspricht hier jenem der Buchung über das Online-Buchungscenter für „Erlebnisse“ von Ötztal Tourismus. Der Gast erhält dann zusätzlich zur Buchungsbestätigung ein digitales Ticket, welches im digitalen Reisebegleiter angezeigt wird.

 

03.4. Anwendbarkeit der AGB des Leistungspartners und der vorliegenden AGB
Sofern in der Individualvereinbarung nicht Abweichendes vereinbart wird (etwa abweichende Storno- oder Zahlungsbedingungen), sind auf den zwischen dem Gast und dem Leistungspartner zustande kommenden Vertrag allfällige AGB des Leistungspartners anwendbar. Diese werden im Buchungsvorgang gesondert verlinkt.

Damit wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Leistungspartnerdurch die Individualvereinbarung, die AGB des Leistungspartners und die vorliegenden AGB determiniert. Bei inhaltlichen Abweichungen geht dabei die Individualvereinbarung den sonstigen Vertragsbestandteilen vor und die AGB des Leistungspartners genießen Vorrang vor den vorliegenden AGB.

 

04. Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen / keine Pauschalreisen

Ötztal Tourismus veranstaltet oder vermittelt keine Pauschalreisen im Sinne des PRG. Der Gast kann stets nur einzelne Reiseleistungen aufgrund eines eigenständig vermittelten Vertrages buchen. Aufgrund der flexiblen Buchungsmöglichkeit für den Gast hat dieser es aber in der Hand, über Vermittlung durch Ötztal Tourismus verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 2 Abs 5 PRG zu buchen (zB bei getrennter Auswahl und Bezahlung verschiedener Reiseleistungen im Zuge eines einzigen Kontaktes mit Ötztal Tourismus).

Bei der Buchung verbundener Reiseleistungen kann der Gast keine Rechte in Anspruch nehmen, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten. Es haftet hier jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung. Ötztal Tourismus ist nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Dem Gast steht der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung zu; Ötztal Tourismus hat als Vermittler von verbundenen Reiseleistungen eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen und die Reiseleistungsausübungsberechtigung wurde zur GISA-Zahl 33193717 in das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) eingetragen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Ötztal Tourismus und zur Insolvenzabsicherung stehen unter https://www.gisa.gv.at/abfrage zur Verfügung.

Ergänzend zu dieser Information wird dem Gast schon im Zuge der ersten Buchung jeweils ein Standardinformationsblatt gemäß Anhang II des PRG zur Verfügung gestellt.

 

05. Preise

Die zu den Reiseleistungen jeweils angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt), jedoch exklusive etwaiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen (jedoch exklusive etwaiger Abgaben und Spesen).

Optionale Kosten für Zusatzleistungen (zB für den Verleih von Ausrüstung) werden nicht im Gesamtpreis übernommen. Die jeweiligen Zusatzleistungen und deren Kosten werden entweder in der Leistungsbeschreibung beschrieben oder sind mit dem Anbieter abzuklären. Gleichsam werden zum Teil auch bestimmte fix im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallende Zusatzkosten (zB notwendige Taxifahrt bei einer geführten Wanderung) nicht im Gesamtpreis übernommen. Diese fixen Zusatzkosten werden jedenfalls in der Leistungsbeschreibung (zumindest dem Grunde nach) angeführt.

Etwaige Bankspesen sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Gastes.

 

06. Zahlung

Die Zahlungskonditionen (Anzahlungen, Fälligkeiten etc) werden durch den Leistungspartner individuell festgelegt. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung. Zahlstelle ist der jeweilige Leistungspartner (= Vertragspartner des Gastes).

Grundsätzlich stehen diverse Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Zahlung per Kreditkarte, Sofortzahlung, Zahlung auf Rechnung, Zahlung vor Ort, etc. Die jeweils anwendbaren Zahlungsmöglichkeiten werden individuell durch den Vertragspartner festgelegt und im Buchungsvorgang angezeigt („Zahlungsinformation“). Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte kann im Falle eines Missbrauches die Zahlung durch den Gast rückgängig gemacht werden.

 

07. Lieferung / Bereitstellung der Reiseunterlagen

Sofern in Bezug auf die gebuchten Reiseleistungen nicht Abweichendes angegeben/vereinbart wurde, werden allfällige Reiseunterlagen oder auch Waren ohne unnötigen Aufschub, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert. Sämtliche Waren werden erst nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages versendet.

Für die im Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ gebuchten Leistungen erhält der Gast entweder eine Buchungsbestätigung (in der Regel mit QR-Code), ein digitales Ticket oder die gebuchten Leistungen können auf die Gästekarte des Gastes aufgeladen werden.

Die Buchungsbestätigung mit QR-Code, das digitale Ticket / die Gästekarte ist vom Gast bei der Inanspruchnahme der Leistungen mitzuführen und dem Leistungspartner vorzulegen; der QR-Code auf der Buchungsbestätigung bzw dem digitalen Ticket oder der QR-Code/Barcode auf der Gästekarte wird vom Leistungspartner eingelesen und damit entwertet.

Bei missbräuchlicher Verwendung (zB Weitergabe an andere Personen, Angabe falscher Daten) wird die Buchungsbestätigung mit QR-Code, das digitale Ticket oder die Gästekarte durch den Leistungspartner oder durch Ötztal Tourismus eingezogen und gesperrt. Es wird Anzeige erstattet und es können dann – ohne Rückersatz - keine weiteren Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

 

08. Mitteilungen des Gastes

Mitteilungen des Gastes über Änderungen und Stornierungen können ausschließlich gegenüber dem Leistungspartner, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, abgegeben werden. Ötztal Tourismus übernimmt nach Vertragsabschluss zwischen dem Gast und dem Leistungspartner keine Haftung für die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen etc zwischen dem Gast und dem Leistungspartner.

 

09. Qualifikation und Befugnis des Leistungspartners

Die Leistungspartner und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen haben gegenüber Ötztal Tourismus das Bestehen einer entsprechenden Qualifikation und Befugnis zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit (öffentlich-rechtliche Befugnis, verbandsrechtliche Befugnis, offiziell anerkannte Qualifikation/Ausbildung) zu gewährleisten. Mangels lückenloser Kontrollierbarkeit kann Ötztal Tourismus jedoch nicht gegenüber dem Gast die entsprechende Qualifikation und Befugnis des Leistungspartners gewährleisten. Dem Gast steht es aber frei, vom jeweiligen Leistungspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen einen Nachweis über die entsprechende Qualifikation und Befugnis anzufragen.

 

10. Angaben des Leistungspartners

Die Informationen zu den Inhalten der angebotenen Reiseleistung und zu den Leistungspartnern beruhen auf den eigenen Angaben des Leistungspartners. Ötztal Tourismus übernimmt keine Gewähr für diese Angaben.

 

11. Widerrufsrechte, Vertragsauflösung, Stornobedingungen

Für die von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseleistungen besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

Die für die gebuchten Reiseleistungen jeweils geltenden individuellen Stornobedingungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung. Nach diesen Stornobedingungen ist der Leistungspartner oder auch der Gast teilweise berechtigt, den Vertrag – allenfalls gegen Bezahlung einer Stornogebühr - aufzulösen.

Nach diesen Stornobedingungen kann sich auch der Leistungspartner bei Vorliegen von sachlich gerechtfertigten Gründen ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der angebotenen Leistungen vorbehalten. Dies gilt etwa für ein Unterbleiben der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt (inkl. Schlechtwetter) oder Nichterreichen einer ziffernmäßig bestimmten Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung des Leistungspartners ist diesfalls zeitgerecht unmittelbar dem Gast gegenüber abzugeben.

Der jeweilige Leistungspartner kann den vermittelten Vertrag außerdem binnen 3 Werktagen ab Abschluss durch einseitige Erklärung auflösen, wenn aufgrund eines offensichtlichen Preiswartungsfehlers ein weiteres Festhalten am Vertrag für ihn nicht zulässig ist.

Bei Verhinderung des Gastes an der Inanspruchnahme der Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

12. Bergekostenversicherung

Ötztal Tourismus bietet selbst keine Bergekostenversicherung an. Ötztal Tourismus empfiehlt den Abschluss einer Bergekostenversicherung und bietet auch die Vermittlung einer solchen an. Hierfür werden die Daten des Gastes an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet.

01. Geltungsbereich dieses Abschnitts

Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I – für den Erwerb von Gästekarten oder Waren bei Ötztal Tourismus. Dieser Abschnitt gilt sowohl für den Erwerb von Gästekarten oder Waren, die über das Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, mündlich oder telefonisch) durchgeführt werden. Für den Fall der Buchung von Unterkunftsleistungen über Vermittlung von Ötztal Tourismus kommt Abschnitt II zur Anwendung. Für den Fall Vermittlung oder Buchung von Beförderungsleistungen bzw anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) bei/über Ötztal Tourismus kommt Abschnitt III zur Anwendung.

 

02. Vertragsverhältnis zwischen dem Ötztal Tourismus und dem Gast

02.1. Zustandekommen des Vertrages - Allgemeines
Durch Ötztal Tourismus werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren und Dienstleistungen (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Waren- und Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot von Ötztal Tourismus zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Bestellung unterbreitet der Gast Ötztal Tourismus das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch Ötztal Tourismus zustande. Ötztal Tourismus kann den Vertrag binnen 3 Werktagen ab Abschluss durch einseitige Erklärung auflösen, wenn aufgrund eines offensichtlichen Preiswartungsfehlers ein weiteres Festhalten am Vertrag für ihn nicht zulässig ist.

Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Buchende („Gast“) hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).

 

02.2. Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters für „Erlebnisse“ von Ötztal Tourismus
Im Online-Buchungscenter von Ötztal Tourismus für „Erlebnisse“ (abrufbar unter www.oetztal.com/erlebnisse) kann der Gast auch Waren und Gästekarten erwerben.

Der Gast kann zur Buchung der im Online-Buchungscenter beschriebenen Gästekarten den Kartentyp angeben, ein Startdatum festlegen und die Gästekarte durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ auswählen. Gleichermaßen können die im Online-Buchungscenter beschriebenen Waren durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ ausgewählt werden. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.

Im Buchungsschritt „Ihre Daten“ kann der Gast seine Daten angeben (Teilschritt „Ihre Daten“). Um im Bestellvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Beim Erwerb von Gästekarten ist auch eine Personalisierung (für den Buchenden und allfällige Mitreisende) erforderlich. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten Ötztal Tourismus wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt.

In weiterer Folge kann die gewünschte Zahlungs- und (sofern verfügbar) Versandart ausgewählt werden (Teilschritt „Ihre Zahlung“). Abschließend im Buchungsschritt „Ihre Daten“ hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung, das Standardinformationsblatt sowie allenfalls die Nutzungsbedingungen der Gästekarten gelesen und akzeptiert hat.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Buchung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche(n) Dienstleistung(en). An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.

Nach Absolvierung des Zahlungsvorganges wird im nächsten Buchungsschritt „Bestätigung“ die Bestellung von Ötztal Tourismus durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Diese Bestellbestätigung dient der Information des Gastes, dass die Bestellung bei Ötztal Tourismus eingegangen ist und enthält alle wichtigen Informationen zur gebuchten Leistung sowie einen Link zum digitalen Reisebegleiter. Um die online erworbenen Gästekarten nutzen zu können muss sich der Gast im digitalen Reisebegleiter anmelden; dort kann die Gästekarte unter dem Register „Gästekarten“ angezeigt werden. Sollte ein Gast nicht den digitalen Reisebegleiter nutzen wollen, so wird der Erwerb der Gästekarte in den Infobüros von Ötztal Tourismus empfohlen.

Der Vertragstext wird durch Ötztal Tourismus oder den Leistungspartner nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie neuerlich die jeweils geltenden AGB, womit die wesentlichen Vertragsbestandteile den Gästen bereitgestellt werden. Ötztal Tourismus empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.

 

03. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung, Widerrufsbedingungen, Folgen des Widerrufs, Muster-Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechtes, Ersuchen um vorzeitige Erfüllung)

03.1. Widerrufsrecht
Sie haben – ausschließlich im Anwendungsbereich dieses Abschnittes der AGB - das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ötztal Tourismus, Achweg 5, 6450 Sölden, Österreich, card@oetztal.com, +43 (0) 57200 205) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

03.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Anweisung auf ein von Ihnen bekannt zu gebendes Konto (Sie haben in der Rücktrittserklärung den korrekten IBAN und BIC anzugeben); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie haben das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaft oder Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es bei Kauf in einem Ladengeschäft üblich ist. Dieses Prüfrecht beinhaltet jedoch nicht den Gebrauch der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

03.3. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte DIESES Formular aus und senden Sie es zurück.

 

03.4. Ausschluss des Widerrufsrechtes
Dem Gast steht kein Widerrufsrecht zu,

  • wenn der Gast Unternehmer ist und der Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört,
  • bei Verträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG),
  • bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde (siehe Punkt 3.5 dieses Abschnitts).

 

03.5. Ersuchen um vorzeitige Erfüllung (Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist)
Im Buchungssystem von Ötztal Tourismus können verschiedentlich auch Dienstleistungen erworben werden. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Gästekarten, wobei auch ein bestimmter Gültigkeitszeitraum anzugeben ist. Der Erwerb einer Gästekarte im Buchungssystem ist nur möglich, wenn der Gültigkeitszeitraum frühestens 18 Tage nach Vertragsabschluss beginnt oder wenn der Gast (bei kurzfristigeren Buchungen) ein ausdrückliches Ersuchen an Ötztal Tourismus stellt, damit Ötztal Tourismus bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt.

Stellt der Gast ein derartiges Ersuchen an Ötztal Tourismus, so hat dies zur Folge, dass das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn Ötztal Tourismus gemäß § 11 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht hat. Im Falle eines Rücktritts des Gastes vor vollständiger Leistungserbringung durch Ötztal Tourismus hat der Gast einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ötztal Tourismus von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 16 Abs 1 FAGG). Mit Übermittlung des Links zur digitalen Gästekarte an den Gast hat Ötztal Tourismus seine Vertragspflichten entsprechend den Nutzungsbedingungen der Gästekarten vollständig erfüllt.

 

04. Abholung/Lieferung

Sofern in Bezug auf die bestellten Waren nicht abweichendes angegeben/vereinbart wurde, werden die Waren ohne unnötigen Aufschub, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss zur Abholung bereitgestellt oder geliefert. Ein Versand der bestellten Waren findet nur ausnahmsweise statt, wenn dies gesondert angegeben wird. Ansonsten sind die Waren bei Ötztal Tourismus abzuholen.

Sämtliche Waren werden erst nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages zur Abholung bereitgestellt oder versendet.

Die digitale Gästekarte wird per E-Mail-Link im digitalen Reisebegleiter bereitgestellt. Dieser Link wird nur an den buchenden Gast versandt; dieser kann etwaige weitere Gästekarten unter Beibehaltung der Personenbindung an seine Mitreisenden weiterleiten. Sollte ein Gast nicht den digitalen Reisebegleiter nutzen wollen, so wird der Erwerb der Gästekarte in den Infobüros von Ötztal Tourismus empfohlen.

 

05. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Die auf den Produktseiten angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt), jedoch exklusive Versandkosten sowie sonstiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen. Die Versandkosten, etwaige Bankspesen, sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Gastes.

Die jeweils vom Gast zu bezahlenden Versandkosten ergeben sich aus der online abrufbaren Versandkostenaufstellung und werden vor Abschluss des Bestellvorganges angezeigt. Ab einem Mindestbestellwert von € 100,- (inkl. USt) werden keine Versandkosten verrechnet. Sollte der vom Gast zu bezahlende Gesamtpreis aufgrund eines Widerrufes (siehe Punkt 3 dieses Abschnitts) unter diese Schwelle fallen, so fallen die regulären Versandkosten an und diese können im Zuge der Rückerstattung des entsprechenden Entgeltsbestandteiles durch Ötztal Tourismus einbehalten (Aufrechnung) oder nachgefordert werden.

Grundsätzlich stehen diverse Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Zahlung per Rechnung; Kreditkarte; Sofortzahlung, Zahlung auf Rechnung, Zahlung vor Ort etc. Die jeweils anwendbaren Zahlungsmöglichkeiten werden individuell durch den Vertragspartner festgelegt und im Buchungsvorgang angezeigt („Zahlungsinformation“). Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte kann im Falle eines Missbrauches die Zahlung durch den Gast rückgängig gemacht werden.

Ötztal Tourismus behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises vor. Im Falle des (auch nur teilweisen) Zahlungsverzuges ist Ötztal Tourismus berechtigt, die Ware abzuholen.

 

06. Gewährleistung, Garantie, Beschwerdemöglichkeit

In Bezug auf die im Buchungssystem erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (insbesondere des ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab dem Tag der Ablieferung.

Ein über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehendes vertragliches Garantieversprechen wird von Seiten Ötztal Tourismus nicht abgegeben.

Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können bei der oben genannten Adresse geltend gemacht werden.

Sölden, am 12.10.2022